Ab 2026: Schweizweit harmonisierte Rückliefertarife – was heisst das für meinen Business Case?
Kurz gesagt: Ab 1. Januar 2026 wird eingespeister Solarstrom in der Grundversorgung schweizweit einheitlicher vergütet: Basis ist der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis des BFE; zusätzlich gelten Mindestvergütungen (v. a. für Anlagen bis 150 kW). Das bringt mehr Planbarkeit – und rückt den Eigenverbrauch noch stärker in den Fokus.
Das ändert sich ab 2026 – in 3 Punkten
- Referenz-Marktpreis (BFE) als Standard
Wenn sich Produzent:in und Netzbetreiber nicht anders einigen, gilt künftig der vom BFE quartalsweise publizierte Referenz-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. 2025 schwankte dieser stark (z. B. Q1: 10.38 Rp./kWh, Q2: 2.759 Rp./kWh). - Mindestvergütungen (PV bis 150 kW)
– ≤ 30 kW: 6.0 Rp./kWh
– 30–150 kW mit Eigenverbrauch: 180 / Leistung(kW) = 1.2–5.8 Rp./kWh (z. B. 60 kW → 3 Rp./kWh)
– 30–150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
Diese Werte greifen, wenn der Marktpreis tiefer ist bzw. nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. - Vertragsfreiheit & HKN
Höhere Vergütungen (z. B. inkl. Herkunftsnachweis/HKN) bleiben möglich. Für die Kostenanrechnung in der Grundversorgung gelten jedoch klare Obergrenzen und Regeln (je nachdem, ob HKN abgenommen wird).
Einordnung: Was bedeutet „Harmonisierung“ wirklich?
- Weniger Wildwuchs: Heute vergüten EVU teils sehr unterschiedlich. Ab 2026 ist die Methodik einheitlich (Referenz-Marktpreis ± Mindestwerte). Viele EVU haben dies bereits angekündigt.
- Planbarkeit für kleine Anlagen: Die 6 Rp./kWh (≤ 30 kW) schützen in schwachen Marktquartalen – wichtig nach dem sehr tiefen Q2 2025.
- Marktnähe für grössere Anlagen: Für 30–150 kW mit Eigenverbrauch ist der Mindestwert tief (bis 1.2 Rp.). Das setzt Anreize, möglichst vor Ort zu verbrauchen oder attraktive Direktvermarktung/Verträge zu suchen.
Beispielrechnungen (vereinfachte Orientierung)
Annahmen: spezifischer Jahresertrag ≈ 1 000 kWh/kWp, Haushaltsstrompreis 2026 je nach EVU ca. 27–29 Rp./kWh (Median 2025 = 29 Rp.; 2026-Beispiele: 26.77–27.3 Rp.). Ohne MwSt/Grundpreise, nur kWh-Logik. Ihre lokalen Tarife können abweichen.
A) Einfamilienhaus, 10 kWp (10 000 kWh/a), 35 % Eigenverbrauch
- Eigenverbrauch: 3 500 kWh × 0.27 Fr. ≈ 945 Fr./a
- Einspeisung: 6 500 kWh
– Marktpreis sehr tief → greift Mindestwert 6 Rp.: 6 500 × 0.06 = 390 Fr./a
– Marktpreis höher (z. B. 10 Rp.) → 650 Fr./a - Gesamtertrag ≈ 1 335–1 595 Fr./a
Takeaway: Die 6 Rp.-Untergrenze stabilisiert Ihre Einnahmen in schwachen Quartalen.
B) Mehrfamilienhaus/ZEV, 60 kWp (60 000 kWh/a), 60 % Eigenverbrauch
- Eigenverbrauch: 36 000 kWh × 0.27 Fr. ≈ 9 720 Fr./a
- Einspeisung: 24 000 kWh
– Mindestwert (Formel 180/Leistung) → 3 Rp.: 720 Fr./a
– Bei 8 Rp. Marktpreis: 1 920 Fr./a - Gesamtertrag ≈ 10 440–11 640 Fr./a
Takeaway: Bei 30–150 kW mit Eigenverbrauch ist der Mindestwert tief – hoher Eigenverbrauch macht den Business Case.
C) Gewerbedach, 120 kWp (120 000 kWh/a), Volleinspeisung
- Einspeisung:
– Mindestwert 6.2 Rp. → 7 440 Fr./a
– Bei 10 Rp. Marktpreis → 12 000 Fr./a
Takeaway: Ohne Eigenverbrauch bleibt der Case preisgetrieben; Verträge/HKN-Prämien können entscheidend sein.
Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Wo liegt der Hebel?
- Eigenverbrauch „schlägt“ Einspeisung: Jede vor Ort genutzte kWh spart ~27–29 Rp. statt (oft) 6–10 Rp. Einspeiseerlös. Wärmepumpe, E-Auto und flexible Verbraucher tagsüber erhöhen den Anteil.
- Dynamische Tarife kommen: Immer mehr EVU kündigen saisonale/dynamische Modelle an – gut für Lastverschiebung (z. B. Laden/Heizen bei Sonne).
- HKN-Deal prüfen: Manche EVU bezahlen einen Aufpreis, wenn sie Energie + HKN beziehen (Beispiel-Praxis 2025). Klären, ob & wie das 2026 weitergeführt wird.
Konkrete To-dos für Betreiber:innen & Planer:innen
- Eigenverbrauchspotenzial ermitteln (Lastgänge, WP, E-Mobilität, Warmwasser).
- Mit EVU sprechen: Gilt ab 2026 Referenz-Marktpreis pur oder gibt’s Pakete inkl. HKN / Fixpreise? (Vertrag > Standard).
- ZEV/LEG erwägen (v. a. bei MFH/Quartier), um Einspeisemengen zu reduzieren.
- Quartalslogik im Blick behalten: Sommer-Überschüsse treffen oft tiefe Marktpreise – Speicher/Überschussnutzung kann helfen.
- Business-Case updaten: In Modellen zwei Szenarien rechnen – „nur Mindestwerte“ vs. „marktnahe Preise“.
FAQ – häufige Rückfragen
Gilt die Mindestvergütung automatisch?
Ja, sofern nichts anderes vereinbart ist und die Anlage in die jeweilige Kategorie fällt. ≤ 30 kW erhalten mind. 6 Rp., 30–150 kW mit EV den 180/Leistung-Wert, ohne EV 6.2 Rp..
Kann mein EVU mehr zahlen (z. B. inkl. HKN)?
Ja – vertraglich möglich. Für die Anrechnung in der Grundversorgung gibt es aber Obergrenzen/Regeln.
Warum zählen alle vom „Quartalspreis“?
Weil der BFE-Referenz-Marktpreis vierteljährlich berechnet wird – 2025 zeigte, wie stark er schwanken kann.
Fazit
Die Harmonisierung macht die Spielregeln klarer – aber nicht alle Business Cases gleich besser. Wer seinen Eigenverbrauch aktiv steigert, bleibt auch bei tiefen Marktpreisen auf der sicheren Seite. Grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch sollten frühzeitig Vertragsoptionen (inkl. HKN) prüfen, um über den Mindestwert hinauszukommen.
Wenn du mir kurz Anlagengrösse (kWp), Eigenverbrauchsquote und deinen lokalen Bezugspreis nennst, rechne ich dir sofort eine maßgeschneiderte Cash-Flow-Übersicht mit Sensitivitäten (Mindestwert vs. Marktpreis).
ZEV und vZEV
ZEV vs. vZEV: Welche Vorteile bietet das virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist in der Schweiz eine bewährte Möglichkeit für mehrere Parteien, gemeinsam lokal erzeugten Solarstrom zu nutzen. Doch mit der Einführung des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) eröffnen sich neue Perspektiven. Doch was unterscheidet diese beiden Modelle, und welche Vorteile bringt der vZEV mit sich?
Was ist ein ZEV?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) erlaubt es mehreren Parteien innerhalb eines Grundstücks oder einer zusammenhängenden Parzelle, gemeinsam Solarstrom zu nutzen. Der ZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber als eine Einheit auf und kann selbst über die Stromverteilung innerhalb des Zusammenschlusses bestimmen.
Was ist ein vZEV?
Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) geht einen Schritt weiter: Hier können mehrere Parteien, auch über verschiedene Grundstücke hinweg, ihren eigenproduzierten Solarstrom gemeinsam nutzen. Die physische Verbindung über eine eigene Stromleitung ist nicht notwendig – stattdessen erfolgt die Abrechnung über das öffentliche Stromnetz.
Vorteile des vZEV gegenüber dem ZEV
- Flexibilität bei der Standortwahl – Im Gegensatz zum klassischen ZEV sind keine direkten Grundstücksverbindungen erforderlich. Gebäude und Liegenschaften können unabhängig von ihrer Lage in einem vZEV organisiert werden.
- Grössere Teilnehmerzahl – Während ein ZEV an die Begrenzung eines Grundstücks gebunden ist, ermöglicht ein vZEV den Zusammenschluss zahlreicher Parteien über grössere Distanzen hinweg.
- Bessere Nutzung des Eigenverbrauchspotenzials – Da der Solarstrom an mehreren Orten erzeugt und verbraucht werden kann, steigt die Möglichkeit, einen höheren Eigenverbrauchsanteil zu erreichen.
- Keine eigene Infrastruktur erforderlich – Beim ZEV sind oft zusätzliche Stromleitungen und Messgeräte notwendig, um den Eigenverbrauch zu regeln. Ein vZEV nutzt das bestehende Stromnetz, wodurch hohe Infrastrukturkosten vermieden werden können.
- Skalierbarkeit und Erweiterungsmöglichkeiten – Während ein ZEV in der Regel nur für eine bestehende Parzelle geplant wird, kann ein vZEV über die Zeit hinweg flexibel wachsen und weitere Teilnehmer aufnehmen.
- Unabhängigkeit von Grundstücksgrenzen und Besitzverhältnissen – Bei einem ZEV müssen sich alle Beteiligten auf eine einheitliche Abrechnung einigen, was kompliziert sein kann. Ein vZEV hingegen erlaubt eine individuellere Organisation.
Fazit
Der vZEV stellt eine moderne und flexible Weiterentwicklung des ZEV dar. Durch die Möglichkeit, unabhängig von physischen Verbindungen gemeinsam Solarstrom zu nutzen, profitieren mehr Verbraucher von nachhaltiger Energieerzeugung. Zudem werden Hemmnisse wie hohe Infrastrukturkosten oder begrenzte Teilnehmerzahlen überwunden. Dies macht das Modell besonders für Genossenschaften, Quartiere oder grössere Immobilienbesitzer attraktiv, die ihren Eigenverbrauch maximieren und gleichzeitig von den Vorteilen einer vernetzten Energienutzung profitieren möchten.
Warum sich qualitativ bessere PV-Module lohnen – und warum die Hagelschutzklasse entscheidend ist
Beim Kauf einer Photovoltaikanlage sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Qualität der Module. Hochwertige Module bieten nicht nur eine höhere Effizienz und längere Lebensdauer, sondern sie sind oft auch widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen – insbesondere Hagel.
Hagelschutzklasse: Ein wichtiger Faktor
In der Schweiz sind Hagelstürme keine Seltenheit. Deshalb ist es wichtig, dass PV-Module eine hohe Hagelschutzklasse haben. Besonders empfehlenswert sind Module mit der Klassifizierung HW4, da sie auch starken Hagelschlägen standhalten können.
Präventionsbeitrag der Gebäudeversicherung Basel-Stadt
Wer sich in Basel-Stadt für PV-Module der Hagelschutzklasse HW4 entscheidet, kann von der Gebäudeversicherung Basel-Stadt (Link hier) einen Präventionsbeitrag erhalten. Dies reduziert nicht nur die Anschaffungskosten, sondern schützt auch langfristig die Investition in eine Solaranlage.
Fazit
Wer auf Qualität und Hagelschutz achtet, investiert in die Zukunft. Hochwertige Module halten länger, liefern mehr Ertrag und können sogar finanzielle Vorteile bringen – ein klarer Gewinn für Eigentümer und die Umwelt!